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Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der BRIDGEMAN IMAGES (AVB)

 

1. Allgemeines

 

1.1

BRIDGEMAN IMAGES ist der Handelsname der Bridgeman Art Library Ltd., einer Gesellschaft britischen Rechts mit beschränkter Haftung, Rechtsbereich England und Wales (private company limited by shares), gegründet am 31.05.1972, registriert in England und Wales als Limited Company

Company registration number: 1056394.

VAT: GB 239 9390 19

Registered office:

Bridgeman Art Library Ltd.

17-19 Garway Road,

London W2 4PH,

Tel: +44-20-77274065

Die Bridgeman Art Library Ltd. Berlin ist die deutsche Niederlassung

AG Charlottenburg, HRB: 106105B

UStIDNr.: DE 251 410 088

Bridgeman Art Library Ltd. Berlin

Barbarossastr. 39

D-10779 Berlin

T: +49 (0)30 4036597-60
F: +49 (0)30 4036597-61

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AVB) gelten zwischen den KUNDEN und der deutschen Niederlassung der Bridgeman Art Library Ltd., Berlin (nachfolgend BRIDGEMAN IMAGES) für Geschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz über das Portal www.bridgemanimages.com.

 

1.2

BRIDGEMAN IMAGES hält eine universale Bild- und Footagequelle für Kunst, Kultur und Geschichte mit mehr als 2,5 Millionen Bildern und Footageclips aus internationalen Museen, Sammlungen und von Künstlern aus aller Welt vor. Verträge zwischen BRIDGEMAN IMAGES und KUNDEN mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die Nutzungen von Vorlagen (fotografisches, grafisches, filmisches und sonstiges angebotenes Material) aus dem Portal www.bridgemanimages.com zum Inhalt haben, werden nur nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AVB) abgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen von KUNDEN, die mit BRIDGEMAN IMAGES Verträge abschließen, gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die reine Textform (insbes. E-Mail oder Messenger-Dienste) genügt nicht. Stillschweigen von BRIDGEMAN IMAGES gilt nicht als Anerkennung, auch nicht nach Zugang derartiger Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen von BRIDGEMAN IMAGES mit dem KUNDEN geschlossenen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

1.3

Die aktive Nutzung des Portals mit Zugriff auf die Vorlagen setzt eine Registrierung voraus. Der Anmelder sichert zu, dass die im Rahmen der Registrierungsmaske angegebenen oder durch einen sonstigen Registrierungsvorgang mitgeteilten Angaben wahrheitsgemäß, genau und vollständig sind. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Alle Angebote von BRIDGEMAN IMAGES in dem Portal www.bridgemanimages.com richten sich ausschließlich an Unternehmer, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend KUNDEN). Angebote von BRIDGEMAN IMAGES in dem Portal www.bridgemanimages.com richten sich nicht an Verbraucher. Verbraucher sind zur Nutzung des Portals nicht berechtigt. Mit der Anmeldung in dem Portal www.bridgemanimages.com sichert der Anmelder zu, als Unternehmer oder im Auftrage eines Unternehmers und für diesen, für einen Verein oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu handeln.

 

1.4

BRIDGEMAN IMAGES ist jederzeit berechtigt, KUNDEN von dem Angebot auf www.bridgemanimages.com ganz oder teilweise auch ohne Angabe von Gründen auszuschließen.

 

1.5

Der KUNDE verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zum Portal nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen. Der KUNDE ist für alle Abrufe von Vorlagen über seinen Account verantwortlich und zahlungspflichtig, soweit er dies zu vertreten hat. Bei Verlust von Zugangsdaten oder dem Verdacht des Datenmissbrauchs hat der KUNDE dies unverzüglich BRIDGEMAN IMAGES mitzuteilen. BRIDGEMAN IMAGES durch eine verzögerte Mitteilung entstandene Schäden und Vergütungen hat der KUNDE zu ersetzen.

 

1.6

Der KUNDE hat sämtliche über den normalen Gebrauch hinausgehende Nutzungen des Portals zu unterlassen, die dessen Betrieb ganz oder teilweise beeinträchtigen, stören oder gefährden können. Das vollständige oder teilweise mengenmäßige Auslesen der Inhalte des Portals und der dahinterstehenden Datenbank mit ihren Inhalten mittels automatischer Hilfsmittel und/oder Softwareprogramme (Crawler) ist unzulässig und stellt – unbeschadet der Verletzung weiterer Normen - einen Eingriff in das Recht von BRIDGEMAN IMAGES als Datenbankhersteller dar. Es kann zugleich eine Straftat darstellen. Dem KUNDEN wird die Nutzung des Portals ausschließlich zur händischen Einzelrecherche von Vorlagen gestattet. Jede weitere hiervon abweichende maschinen- oder edv-gestützte Nutzung ist untersagt. Die Daten und Vorlagen stehen nicht für das Data Mining von KUNDEN oder Dritten zur Verfügung und Data Mining bleibt allein BRIDGEMAN IMAGES vorbehalten.

 

1.7

Das Portal www.bridgemanimages.com ist in der Regel durchgehend und dauerhaft zugänglich. BRIDGEMAN IMAGES steht indes für eine ständige Erreichbarkeit des Portals nicht ein. Ein Anspruch auf jederzeitige Nutzung besteht nicht. BRIDGEMAN IMAGES steht es frei, den Zugang jederzeit zeitlich zu beschränken.

 

2. Angebot und Annahme, Preis p. Vorlage

 

2.1

Angebote von BRIDGEMAN IMAGES im Portal www.bridgemanimages.com sind in jeder Hinsicht freibleibend und unverbindlich. Die Durchführung des Bestellprozesses durch den KUNDEN bzw. der Download einer Vorlage unter www.bridgemanimages.com stellt ein von BRIDGEMAN IMAGES anzunehmendes Angebot des KUNDEN auf Abschluss eines Vertrages dar, soweit Nutzungszweck und  Nutzungsumfang angegeben sind und feststehen und die Vorlage unter www.bridgemanimages.com mit einem entsprechenden auf Nutzungszweck und Nutzungsumfang bezogenen Preis versehen ist. Dieses Angebot des KUNDEN kann durch BRIDGEMAN IMAGES durch schriftliche, textliche oder mündliche Erklärung oder konkludent angenommen werden. Ein Schweigen beinhaltet keine Annahme. Die Änderung von Preisangaben seitens BRIDGEMAN IMAGES beinhaltet ein neues Angebot, dem der KUNDE mit Verwendung der Vorlage zustimmt. 

 

2.2

In allen anderen Fällen kommt ein Vertrag zur Nutzung der Vorlage durch gesonderte individuelle Vereinbarung über Preis, Nutzungszweck und Nutzungsumfang zustande. Der Download einer Vorlage berechtigt nicht zur Nutzung derselben, solange ein Vertrag zwischen BRIDGEMAN IMAGES und dem KUNDEN nicht abgeschlossen wurde.  Kommt kein Vertrag zustande, ist der KUNDE unverzüglich zur Löschung der Vorlage verpflichtet. Die Erstellung von Kopien der Vorlage ist dem KUNDEN nicht gestattet, solange nicht ein Vertrag zustande gekommen ist.

 

3. Rechte, Vertragsgegenstand, keine Einräumung von Kunsturheberrechten, Marken- oder sonstigen Rechten

 

3.1

BRIDGEMAN IMAGES gewährt mit Vertragsschluss dem KUNDEN das nicht ausschließliche, einfache, nicht übertragbare (Ausschluss von Sublizenzen), räumlich, zeitlich und gegenständlich nach dem Bestellvorgang auf Basis der Angaben des KUNDEN definierte Nutzungsrecht (Nutzungszweck, Nutzungsumfang) nur zur Verwendung der Vorlage im Zusammenhang mit der vom KUNDEN angegebenen Reproduktionsabsicht. Eine weitergehende Rechteeinräumung ist mit der Zurverfügungstellung nicht verbunden.

 

3.2

BRIDGEMAN IMAGES weist darauf hin, dass sich das derart an der Vorlage eingeräumte Nutzungsrecht ausschließlich auf die Verwendung der Vorlage selbst zum Zwecke der Reproduktion für den vom KUNDEN angegebenen Nutzungszweck erstreckt. Das von BRIDGEMAN IMAGES erteilte Nutzungsrecht an der Vorlage erfasst nicht die Rechteübertragung oder Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken (Kunsturheberrechte) oder Inhaber von Marken- oder sonstigen Schutzrechten (einschließlich Persönlichkeitsrechte) die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Nutzung durch den KUNDEN erteilt haben. Die Einholung im Einzelfall etwaig notwendiger Einwilligungen Dritter obliegt dem KUNDEN. Der KUNDE hat die etwaigen Persönlichkeits-, Urheber-, Nutzungs-, Design-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich der Bestimmungen des Landes oder der Länder, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst und eigenverantwortlich zu beachten. Die Beschaffung von etwa notwendigen weitergehenden Nutzungsrechten aller Art von  Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte, Markenrechts- oder sonstigen Rechteinhabern (auch mit Blick auf etwa bestehende Persönlichkeitsrechte) obliegt allein dem KUNDEN.

 

3.3

In dem Portal www.bridgemanimages.com bietet BRIDGEMAN IMAGES auch Vorlagen an, bei denen BRIDGEMAN IMAGES selbst über Kunsturheber- und/ oder andere ausschließliche Nutzungsrechte verfügt und diese den KUNDEN einräumen kann. Auch in diesen Fällen bedarf die Nutzung über den Erwerb des Nutzungsrechts für die Vorlage hinaus einer gesonderten Vereinbarung mit BRIDGEMAN IMAGES. In diesen Fällen wird BRIDGEMAN IMAGES unmittelbar nach der Bestellung im Bestellvorgang des Portals www.bridgemanimages.com mit dem KUNDEN in Kontakt treten und diesem ein Angebot unterbreiten. Die Einräumung von über Ziff. 3.3. hinaus gehender Nutzungsrechte ist über das Portal www.bridgemanimages.com nicht möglich. Jede weitere Rechteeinräumung bedarf einer gesondert zu schließenden Vereinbarung.

 

3.4

Sonderfall der Lizensierung als „Royalty-free“ (RF)
BRIDGEMAN IMAGES bietet alternativ zu der normalen Lizensierung als „rights-managed“ (RM) auch eine Lizensierung als „royalty-free“ (RF). Dies bedeutet, dass eine Lizenzgebühr nicht fortlaufend, sondern vom KUNDEN nur einmalig zu bezahlen ist. Die Lizenzgebühr wird nur erstmalig bei der Lizensierung gezahlt und deckt eine dauerhafte Nutzung durch den KUNDEN ab, so dass keine weiteren Lizenzgebühren für die lizenzierten Nutzungen anfallen. „Royalty-free“ Vorlagen werden für die weltweite und zeitlich unbegrenzte Nutzung lizenziert, wobei sich die Höhe der Lizenzgebühr sich nach der Dateigröße und den lizensierten Nutzungen richtet. Die „Royalty-free“-Vorlagen werden nur für bestimmte Nutzungsarten lizenziert und die Preisgestaltung basiert auf Faktoren wie Größe (Auflösung), Platzierung, Art der Nutzung. Eine über die lizenzierte Art der Nutzung hinausgehende Nutzung durch den KUNDEN ist unzulässig und führt zu einem Vergütungsanspruch von BRIDGEMAN IMAGES für die getätigten, darüber hinausgehenden und nicht lizenzierten Nutzungen. Die Auflösung und die einzelnen Nutzungsrechte sowie die weiteren Bedingungen werden bei der Online-Lizenzierung ausgewählt und festgelegt.

 

4. Pflichten des Kunden

 

4.1

BRIDGEMAN IMAGES gestattet dem KUNDEN die Nutzung der Vorlage nur zu dem vertraglich definierten Nutzungsrecht. Eine darüber hinaus gehende oder anderweitige Nutzung ist nicht gestattet.

 

4.2

In keinem Fall erwirbt der KUNDE an der Vorlage Eigentum. Eine dauerhafte Speicherung einer Vorlage ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von BRIDGEMAN IMAGES und dann auch nur in dem insoweit eingeräumten Umfange gestattet. In allen anderen Fällen stellt der KUNDE sicher und garantiert, dass die Vorlage unverzüglich nach Erreichen des Nutzungszwecks (Erstellung der im Bestellvorgang angegebenen Reproduktion(en)) vernichtet wird. Dies gilt auch für produktionsnotwendige elektronische Kopien der Vorlage oder Dritten zur Erstellung der Reproduktion(en) überlassener Vorlagen oder Kopien hiervon.

 

4.3

Auf Verlangen hat der KUNDE die Anzahl der Kopien anzugeben sowie Namen und Anschriften derjenigen zu benennen, denen Kopien überlassen wurden. Der KUNDE hat auf Verlangen die Vernichtung der Vorlage und aller Kopien und den Zeitpunkt der Vernichtung schriftlich zu bestätigen und die Richtigkeit der Angaben zu versichern.

 

4.4

Nach Verwendung der Vorlage hat der KUNDE BRIDGEMAN IMAGES unverzüglich Verwendung und Verwendungsumfang (insbes. Auflage, Abbildungsgröße) anzugeben.

 

4.5

Der KUNDE verpflichtet sich, BRIDGEMAN IMAGES von jeder Reproduktion unverzüglich nach Veröffentlichung kostenfrei zwei Belegexemplare für Archivzwecke zur Verfügung zu stellen. Über die Belegexemplare darf BRIDGEMAN IMAGES frei verfügen.  Bei Veröffentlichungen in Online-Medien sind die URL sowie erforderliche Zugangsdaten mitzuteilen. Die Zusendung der Belegexemplare bzw. die Mitteilung über die Veröffentlichung hat unter Angabe der jeweiligen Vorlagennummer im Portal zu erfolgen.

 

4.6

Reproduktionen auf Basis der von BRIDGEMAN IMAGES zur Verfügung gestellten Vorlagen sind jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in den Begleitdaten zur Vorlage angegebenen Copyright- und sonstigen Vermerk(en) sowie den Hinweis auf BRIDGEMAN IMAGES zu versehen. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Angabe von Urhebern bleiben unberührt und sind vom KUNDEN in eigener Verantwortung zu beachten (§ 13 UrhG). Der Kunde ist – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in Textform – nicht berechtigt, die Vorlagen ohne diese Daten/Angaben zu nutzen.

 

4.7

Bei unberechtigter Nutzung der Vorlage ist BRIDGEMAN IMAGES berechtigt, vom KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu verlangen, das BRIDGEMAN IMAGES üblicherweise für die außerhalb der Vereinbarung liegende Nutzung und den Nutzungsumfang verlangen würde. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt BRDIGEMAN IMAGES unbenommen.

 

4.8

Vorlagen von BRDIGEMAN IMAGES dürfen nicht in einem rechts- oder sittenwidrigen Kontext genutzt werden. Hierunter fallen insbesondere Nutzungen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, im Sinne der §§ 184, 184a, 184b und 184c pornographisch sind oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

 

4.9

Wenn die Vorlagen ein (urheberrechtlich durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen nicht mehr geschütztes) gemeinfreies visuelles Werk zeigt (§§ 71, 68 UrhG), berechtigt die Lizensierung den KUNDEN dennoch nur zu einer Nutzung der Vorlage in dem vertragsgemäßen Umfang. Darüber hinausgehende Nutzungen (z.B. Mehrfachnutzungen) verpflichten den KUNDEN zu einer entsprechenden Vergütungszahlung. Solche Fotografien dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch bei „Royalty-free“ Lizenzen.

 

4.10

Werden Vorlagen in unterschiedlichen Auflösungen angeboten, ist der KUNDE nur zur Nutzung derjenigen Vorlagen-Auflösung berechtigt, die er lizensiert hat.  

 

5. Mängelanzeige, Abnahme

 

5.1

Gewährleistungsrechte des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, die herunter geladene Vorlage unverzüglich prüft und etwaige Mängel in der Beschaffenheit beanstandet.

 

5.2

Mängelansprüche verjähren in drei Monaten nach Download der Vorlage von BRIDGEMAN IMAGES. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der KUNDE verpflichtet, zu prüfen, ob die Vorlage für seine Zwecke geeignet ist. Im Falle der fehlenden Eignung ist BRIDGEMAN IMAGES unverzüglich zu informieren. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BRIDGEMAN IMAGES beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

5.3

Weist die Vorlage Mängel auf, und ist der KUNDE seinen Rügeobliegenheiten fristgerecht nachgekommen, wird BRIDGEMAN IMAGES die Vorlage erneut zur Verfügung stellen. BRIDGEMAN IMAGES ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben.

 

5.4

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Mängelansprüchen ist treuwidrig, wenn der KUNDE vor Vertragsschluss die Möglichkeit der Prüfung der Vorlage hatte. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der KUNDE die Vorlage heruntergeladen hat und erst danach ein Vertrag mit BRIDGEMAN IMAGES mit Blick auf die bereits heruntergeladene Vorlage zustande gekommen ist.

 

6. Haftung

 

6.1

Die Haftung von BRIDGEMAN IMAGES ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für einfache Fahrlässigkeit haftet BRIDGEMAN IMAGES nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zum dreifachen Auftragswert. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist auch bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

6.2

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von BRIDGEMAN IMAGES.

 

6.3

Eine weitergehende Haftung der BRIDGEMAN IMAGES als in diesen AVB bestimmt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

 

6.4

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7. Rechnungen, Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schadensersatz

 

7.1

Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Skonto zur Zahlung fällig, spätestens aber zehn Tage nach Rechnungsdatum. BRIDGEMAN IMAGES ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

 

7.2

Der KUNDE ist gegenüber BRIDGEMAN IMAGES zur Aufrechnung nur berechtigt, so lange diese rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.

 

7.3

In Fällen, in denen BRIDGEMAN IMAGES berechtigt ist, vom KUNDEN Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ist BRIDGEMAN IMAGES berechtigt, 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu fordern. In diesem Fall ist der Nachweis des Schadens nicht erforderlich. Eine Ausnahme von der Pauschalierung des Schadensersatzes gilt dann, wenn dieser Betrag den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden übersteigt. Dem KUNDEN bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. BRIDGEMAN IMAGES ist es unbenommen, einen über diese Pauschale hinausgehenden tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

 

7.4

Vertragsstrafeansprüche nach Ziff.4.6. bleiben hiervon unberührt.

 

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

 

8.1

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist der Geschäftssitz der deutschen Niederlassung (Berlin) von BRIDGEMAN IMAGES, wenn der KUNDE Kaufmann ist. BRIDGEMAN IMAGES kann den KUNDEN auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen, insbesondere an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

8.2

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BRIDGEMAN IMAGES und dem KUNDEN findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

 

8.3

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die des Vertrages nicht.

 

8.4

Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Bedingungen vor.

 

Berlin, August 2023